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Bundesrepublik Deutschland | Freie Privatstadt |
Verhältnis Einzelner-Gemeinwesen | Über-/ Unterordnungsverhältnis
(Obrigkeit – Untertan). |
Gleichberechtigte Vertragsparteien
(Kunde – Dienstleister). |
Rechtliche Position des Einzelnen | In Verfassung und Einzelgesetzen niedergelegt, die jederzeit von den Staatsorganen geändert oder anders als zuvor ausgelegt werden können. | Vertraglich fixiert, keine einseitige Änderung des Vertrages möglich. |
Faktische Position des Einzelnen | Kindbürger, der gesagt bekommt, was er zu tun und wie er zu sprechen hat und der für alles um Erlaubnis fragen muss; bei allen größeren Problemen wendet er sich an den Staat. | Souveräner Vertragsbürger, der darauf achtet, dass sein Selbstbestimmungsrecht und seine Freiheit nicht beschnitten werden; der aber auch für eigene Fehler die Verantwortung übernimmt. |
Behandlung von Konflikten Einzelner – Gemeinwesen | Entscheidungen staatlich bestellter Gerichte, die mit staatlich bezahlten Richtern besetzt sind. | Unabhängige Schiedsgerichte mit von beiden Seiten gewählten Schiedsrichtern. |
Mitbestimmung im Gemeinwesen | Parlamentswahlen alle paar Jahre, wobei häufig unklar ist, welche Sachentscheidungen die Gewählten später treffen werden; ganz selten die Möglichkeit zu Direktabstimmungen (nur auf Landesebene in Süddeutschland). | Mitbestimmung, wie die vertraglich zugesicherten Leistungen des Betreibers erbracht werden im Rahmen von Anteilseigentum; umfassende Selbstbestimmung über alle anderen Lebensbereiche. |
Allg. Handlungsfreiheit, also zu tun und zu lassen was man möchte | Umfassend eingeengt; durch zehntausende Gesetze und Verordnungen auf Kommunaler, Landes- , Bundes- und europäischer Ebene. | Nur beschränkt durch die wenigen festgelegten Regeln im Bürgervertrag und die allg. Handlungsfreiheit der anderen. |
Meinungsfreiheit, also frei heraus zu sagen was man denkt | Vielfältig beschränkt durch Meinungsdelikte wie Volksverhetzung; Beleidigung und Verleumdung als Straftatbestände; staatliche initiierte Meinungsbeschränkung im Internet und auf Facebook, auch ohne dass ein Straftatbestand vorliegt. | Nur beschränkt bei Aufrufen zur Gewalt, aggressiven Intoleranz oder Enteignung; Beleidigung und Verleumdung werden nur zivilrechtlich geahndet. |
Vertragsfreiheit, also das Recht auf freiwilliger Basis über alles mögliche Vereinbarungen zu treffen oder dies bleiben zu lassen | Umfassend beschränkt durch Antidiskriminierungsgesetze, Arbeitsgesetze, Sozialgesetze, Umweltgesetze, Kontrahierungszwang, Tendenz: weiter steigend. | Vollständig gegeben; ggf. Einschränkungen für faktische Monopolisten. |
Verwendung der Staatseinnahmen | Nach beliebigem Ermessen des Parlaments, faktisch: der Regierung, da die sie stellende Mehrheitspartei abweichende Parlamentarier künftig nicht mehr nominiert. | Ausschließlich im Rahmen der im Vertrag bezeichneten Bereiche. |
Rechtsordnung | Zivilrechtsordnung für Geschäfte zwischen Privaten; Öffentliches Recht für sämtliche Angelegenheiten die das Verhältnis Staat – Einzelner betreffen; Strafrecht als Sonderform des Öffentlichen Rechts. | Zivilrechtsordnung für Geschäfte zwischen Privaten und Verhältnis Freie Privatstadt -Einzelner, keinerlei Sonderrecht für Stadtbetreiber; Strafrecht mit Zivilrechtsaspekten und starker Opferbeteiligung. |
Vermittlung der Rechtsordnung | Nur an Jurastudenten und Fachbeamte; im Übrigen ist die Rechtsordnung inzwischen zu umfassend, um noch in Gänze vermittelt zu werden. | An jeden Einzelnen; gesamte Rechtsordnung ist Vertragsbestandteil. |
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen | Theoretisch aufgrund von gerichtlichen Titeln; praktisch eingeschränkt da zahllose Pfändungsfreigrenzen, Nichtzahlung nicht sanktioniert werden kann, Abgabe eines Offenbarungseid jederzeit möglich; Privatinsolenz möglich, deren Voraussetzungen ständig abgeschwächt werden. | Aufgrund von (schieds-) gerichtlichen Titeln; Nichtbeachtung/Nichtzahlung dieser Titel führt nach Antrag Gläubiger zum Verweis aus der Freien Privatstadt;
Privatinsolvenz möglich nach klaren Regeln. |
Privateigentum/
Grundeigentum |
Formell gewährleistet. Zahlreiche Einschränkungen und Nutzungsvorgaben durch Umwelt- und Baugesetze. Anschluss- und Abgabenzwang. Beliebig festsetzbare Besteuerung. Enteignung gegen Entschädigung möglich. Eintrag einer staatlichen Zwangshypothek nach entsprechender Gesetzesänderung jederzeit möglich. | Umfassend gewährleistet. Recht, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren (sofern keine Rechte anderer beeinträchtigt werden) und andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Evtl. geringe, nicht änderbare Grundsteuer. Geringe baugesetzliche Regulierung. Keine Enteignung / spätere zwangsweise Belastung möglich. |
Einwanderung | Legale Einwanderung schwierig, illegale leicht. Selbst straffällig gewordene, abgelehnte Asylbewerber werden praktisch nicht abgeschoben. | Auswahl durch den Betreiber nach klaren Kriterien; konsequente Ablehnung bzw. Abschiebung von Nichtberechtigten und Rechtsbrechern. |
Innovation | Zahlreiche, häufig langwierige Genehmigungsverfahren, zunehmende Technikfeindlichkeit. | Jederzeit zulässig und erwünscht. |
Korruption / Lobbyismus / Günstlingswirtschaft | Insbesondere bei öffentlicher Vergabe und im Baurecht; NGO-Finanzierung; Gesetzgebungsverfahren, Ausnahmeregelungen, Steuerprivilegien, Subventionen. | Da keine staatliche Privilegien gewährt werden, keine Ansatzpunkte für Korruption, Lobbyismus und Günstlingswirtschaft. |
Umweltschutz | Umfassende Regelungen, die in private Sphäre weit hineinreichen. Politische Grenzwerte und willkürliche, unwissenschaftliche Verbote. | Emissionsregelungen, im Übrigen durch privatrechtliche Abwehransprüche gewährleistet. Toxikologische Grenzwerte. |
Währung, Banken und Geldfrage | Manipulation von Geldmenge und Zinssatz, umfassende Bankenregulierung, Bankenprivilegien, Vorgabe gesetzlicher Zahlungsmittel. | Keine Vorgaben oder Eingriffe, lediglich der Grundbeitrag muss in einer vorgegebenen Währung bezahlt werden. |
Grundbeitrag („Kopfsteuer“) | keine | Für jeden gleicher Beitrag für Leistungen der Freien Privatstadt. |
Umfang der Steuergesetze | 1700 Seiten allein für Unternehmensbesteuerung | 1 Seite für alle Beitragsarten |
Einkommensteuer | Progressive Besteuerung, die häufig über 50% des Gesamteinkommens hinausgeht (zählt man Soli, MwSt., Kfz-, Mineralölsteuer, Grundsteuer etc. dazu) | Keine |
Mehrwertsteuer | 19% bzw. 7% | Evtl. in geringer Höhe |
Grundsteuer | 1-2% | Evtl. in geringer Höhe |
Grunderwerbsteuer | 3.5-6.5% | Evtl. in geringer Höhe |
(Kommunale) Sondersteuern | Branntwein-, Tabak-, Hunde-, Bergbau, Solidaritätszuschlag usw. | keine |
Gewerbesteuer | mindestens 7% | keine |
Kfz.-Steuer | Vom Fahrzeugtyp abhängig | keine |
Körperschaftssteuern | Ca. 30% | keine |
Vermögenssteuer | Einführung wahrscheinlich | keine |
Erbschafts- und Schenkungssteuer | Bis zu 50% | keine |
Wohnkosten | Restriktives Baurecht engt Gestaltungsspielraum massiv ein und verhindern kostengünstige Bauvorhaben. Zunehmende Anfeindungen, Mietpreisbremsen und Enteignungsdiskussionen vergraulen Immobilieninvestoren. Folgen sind fehlende Investitionen, die wiederum Preise in die Höhe treiben. | Einfaches, klares Baurecht, das zudem im Bürgervertrag garantiert ist, ermöglicht kostengünstiges Bauen und Investitionssicherheit. Folge: auch Geringverdiener könne sich das Wohnen leisten. |
Innere Sicherheit | Bürger sollen sich an den durch verfehlte Einwanderungspolitik entstandenen Terror und Kriminalität gewöhnen; Kleindelikte werden praktisch nicht mehr verfolgt; Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen um die 15%, Verurteilungsquote 3%; rechtsfreie Räume; Berechtigung zum Aufenthalt wird durch Kriminalität nicht tangiert; Strafjustiz schützt Täter, bestraft Nothelfer und sanktioniert Selbstverteidigung. | Verbriefter Rechtsanspruch auf Sicherheit; Schadensersatzanspruch gegen Freie Privatstadt bei Verbrechen/Vergehen;
Ausweisung von Kriminellen nach Strafverbüßung; Opferzentriertes Strafrecht, Recht auf Selbstverteidigung, Entschädigung vom Täter. |
Religionsfreiheit | Religionen dürfen ihre Bräuche und Anschauungen auch Nichtreligiösen aufzwingen; Tanzverbot, Gebetspausen, Kritik an Religion wird z.T. strafrechtlich verfolgt; Privilegien wie Schächten, Beschneidung Minderjähriger. | Uneingeschränkt als private Bekenntnisfreiheit, aber keinerlei Rechte für Religionen, außerhalb ihrer Glaubensgemeinschaft anderen ihre Anschauungen aufzuzwingen; alle Regeln gelten ohne Einschränkung auch für Religionsangehörige. |
Verhältnis Gemeinwesen – Religionen | Umfassende Privilegien, etwa staatlicher Einzug der Kirchensteuer, staatliche Finanzierung von theologischen Fakultäten, Lehrern und kirchlichen Hilfsorganisationen. | Keinerlei Privilegien für irgendeine Religion oder Weltanschauung, gleiches Recht für alle. |
Privilegien generell | Umfassende Gewährung von Privilegien für bestimmte Gruppen, etwa Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Behinderte, Frauen, Pendler, bestimmte Wirtschaftszweige, Kirchen. Jedes Jahr kommen neue „Opfer“-Gruppen hinzu. | Keinerlei Privilegien für irgendeine Gruppe, gleiches Recht für alle. |
Staatliche Umverteilung | Es findet immerfort eine Umverteilung zwischen allen Einkommensgruppen statt, um bestimmten Gruppen Sondervorteile zu gewähren: etwa alleinerziehenden Müttern, Studenten, Theaterliebhabern, usw. | Nicht existent.
Anderen gegen ihren Willen die Früchte ihrer Arbeit wegzunehmen, wird als Unrecht angesehen. |
Teilhaberechte | Umfassende Rechte, auf Kosten anderer zu leben. Jeder hat einen Rechtsanspruch auf „notwendigen Lebensunterhalt“. Dazu gehören Theater-, Kino-, Konzertbesuche, Telefon, Radio, TV und Internet-Anschluss sowie das Abonnement einer Zeitung. Zu diesen Regelsätzen kommen einmalige Beihilfen für besondere Anschaffungen, die komplette Übernahme der Miet- und Versicherungskosten und ein Weihnachtsgeld. | Nicht existent.
Es gibt kein Recht auf Kosten anderer zu leben (Ausnahme: private familiäre Unterhaltspflichten und im Bürgervertrag garantierte Mindestsicherung). |
Alterssicherung | Pflichtversicherung im Umlagesystem (ca. 20% des Einkommens); Absenkung der Rentenquote von 60% auf 48% trotz Anhebung des Rentenalters. Tendenz: weiter fallend. Zerstörung privater Altersvorsorge durch Zinsmanipulation. | Keine Vorgaben. Angebot von Selbsthilfeeinrichtungen.
Private Versicherungen mit Kapitaldeckungsverfahren erzielen eine Rentenquote von 80% bei Einzahlung von 10% des Einkommens. Spezialfonds für eng umgrenzte Härtefälle. |
Krankheit | Pflichtversicherung für nahezu jeden, planwirtschaftliche Vorgaben zu Kosten und Behandlungsmethoden; minimale bzw. keine Selbstbeteiligung, Kostenexplosion im Gesundheitswesen. | Keine Vorgaben, auch keine Honorarvorgaben für Ärzte. Angebot von Selbsthilfeeinrichtungen.
Möglichkeit, nur Hochrisiken privat abzusichern, gar nichts, oder umfassende Vollversicherung. Vollständige Wahlfreiheit. Spezialfonds für eng umgrenzte Härtefälle. |
Arbeitslosigkeit | Pflichtversicherung. | Keine Vorgaben. Selbsthilfeeinrichtungen oder Private Versicherung möglich. |
Arbeitsbedingungen | Umfangreiche Vorgaben, die Produktion verteuern. | Nur wenige Arbeitssicherheitsvorschriften. |
Energie | Umfassende Bevorzugung und Querfinanzierung unzuverlässiger und teurer Energieträger, Beschränkungen und Verbote von zuverlässigen und günstigen Energieträgern. | Keine Vorgaben, ausgenommen bei Gefährdung Anderer. Dem Markt überlassen, da günstige Energie der Schlüssel zu allem anderen ist. |
Bildung, Schule | Allgemeine Schulpflicht bis 15/16 Jahre; kein Recht zum Hausunterricht, Vermittlung der Weltanschauung der herrschenden Parteien/ der politischen Klasse. Inhaltskontrolle auch bei privaten Schulen, kein Recht einzelner Schulen, vom vorgegebenen Lehrplan abzuweichen. | Keine Schulpflicht, keine Vorgaben an Schulen oder Heimunterrichtende; Ausnahme: Verbot von Erziehung zu Gewalt, aggressiver Intoleranz und Enteignung, Leugnung des Selbstbestimmungsrechtes, Zerstörung des Systems Freie Privatstadt. |
Beschäftigung von Mitarbeitern | Umfassende Regelungen zu Entlohnung, Urlaub, Streikrecht, Arbeitszeiten, Sozialabgaben, Kündigungsschutz, Mindestlöhnen verteuern die Beschäftigung auf breiter Front. | Keine Vorgaben außer zur Arbeitssicherheit, im Übrigen herrscht Vertragsfreiheit. |
Gründung von Produktions-, Dienstleistungs- oder Handwerksbetrieben | Umfassende Regulierung, insbesondere im Produktionsbereich; häufig Lizenzen und Qualifikationsnachweise erforderlich, Quoten und Vorgaben. | Grundsätzlich ohne Einschränkung oder spezielle Nachweise möglich, (ausgen. Verbote von Menschen-, Drogen- und Waffenhandel); größere Produktionsbetriebe z.T. nur in Gewerbegebieten und mit Genehmigung. |
Betrieb von Produktions-, Dienstleistungs- oder Handwerksbetrieben | Umfassende Regulierung, insbesondere im Produktionsbereich; einschlägige Regeln sowie Höhe der Abgaben und Besteuerung ändern sich häufig. | Wenige Regeln zu Emissionen und Arbeitssicherheit; feststehende Höhe der Beitragszahlung an Gemeinwesen; keine nachträglichen, einseitigen Änderungen möglich. |
Lebenshaltungskosten | Hoch,
da hohe Verbrauchssteuern, produktionsverteuernde Regulierung, Zölle. |
Niedrig,
da keine Verbrauchssteuern, Freihandel und umfassender Wettbewerb, kaum verteuernde Regulierung. |